{"id":9,"date":"2015-05-20T14:37:19","date_gmt":"2015-05-20T13:37:19","guid":{"rendered":"http:\/\/gesundheit-und-naturschutz.de\/?page_id=9"},"modified":"2017-06-18T11:12:40","modified_gmt":"2017-06-18T10:12:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/gesundheit-und-naturschutz.de\/?page_id=9","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>Satzung \u201eGesundheit und Naturschutz S\u00fcdlicher Odenwald&#8221;<\/h2>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein Gesundheit und Naturschutz S\u00fcdlicher Odenwald e.V.\u201c Er soll in das Vereinsregister beim Registergericht\/Amtsgericht Darmstadt eingetragen werden.<\/li>\n<li>Der Sitz des Vereins ist Sensbachtal. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck, Gemeinn\u00fctzigkeit, Neutralit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die Erhaltung von Natur, Landschaft, Kultur einschlie\u00dflich denkmalw\u00fcrdigen Bauwerken und Anlagen, Erholungswert und Lebensqualit\u00e4t im In- und Ausland, wobei die besondere Aufmerksamkeit dem Beerfelder Land und dem Odenwald im jetzigen Landschaftsbild gilt. Der Verein setzt sich insbesondere ein f\u00fcr eine naturschonende, gesundheitserhaltende und wirtschaftlich nachhaltige Energieerzeugung sowie f\u00fcr den Schutz vor Emissionen und Immissionen (z.B. Luftschadstoffen, L\u00e4rm, Infraschall) und vor elektromagnetischen Feldern, die unter anderem beim Stromtransport mittels Hochspannungsleitungen entstehen. Die Verfolgung des Vereinszwecks gegen\u00fcber Planungen und Ma\u00dfnahmen ist unabh\u00e4ngig davon, ob diese den Hoheitstr\u00e4gern Hessens oder anderer Bundesl\u00e4nder, dem Bund, der Europ\u00e4ischen Union oder deren Mitgliedstaaten oder Staaten au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union zuzurechnen sind.<\/li>\n<li>Der Zweck des Vereins umfasst auch die Gesundheitsvorsorge und Aufkl\u00e4rung in ganzheitlicher Sicht, besonders in den Bereichen der Naturheilkunde, der Wild- und Heilkr\u00e4uterkunde, der Impfwirkungen, der Mobilfunktechnologie und der gesundheitsrelevanten Wirkungen der hochfrequenten gepulsten und ungepulsten elektromagnetischen Felder, der gesunden, ganzheitlichen und spirituellen Lebensorientierung sowie der ganzheitlichen Verantwortung und des \u00d6kotourismus.<\/li>\n<li>Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch Bet\u00e4tigung auf folgenden Gebieten:<br \/>\na) Information der \u00d6ffentlichkeit,b) Gespr\u00e4che mit B\u00fcrgern und relevanten gesellschaftlichen Gruppen<br \/>\n(insbesondere aus den Bereichen Politik, Naturschutz, Umweltschutz, Medizin, Wissenschaft, Wirtschaft, B\u00fcrgerinitiativen, Kirchen),c) wissenschaftliche Begleitung von Planungen und Ma\u00dfnahmen Dritter durch neueste Erkenntnisse, Daten und eingeholte Gutachten,<\/p>\n<p>d) Mitwirkung und Wahrnehmung von Beteiligungsrechten in naturschutz- und landschaftsschutzrelevanten Verfahren des Bundes, des Landes, des Kreises und der Gemeinden sowie sonstige Einflussnahme auf politische und rechtliche Entscheidungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz,<\/p>\n<p>e) Unterst\u00fctzung (auch finanzieller Art) von gerichtlichen Klagen und Antr\u00e4gen sowie von weiteren, dem Vereinszweck dienenden Aktivit\u00e4ten Dritter,<\/p>\n<p>f) Einreichung eigener gerichtlicher Klagen und Antr\u00e4ge,<\/p>\n<p>g) Schutz erhaltenswerter Landschaft vor der Errichtung und dem Betrieb von Industrieanlagen.<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Verg\u00fctung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 3 \u00dcbergang des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"line-height: 1.5;\">Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Verein Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterst\u00fctzt.<\/li>\n<li>\u00dcber den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Der Antrag bedarf der Schriftform.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<\/li>\n<li>Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Kalendermonats m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstandes, die bis zum Ende des Vormonats zugegangen sein muss.<\/li>\n<li>Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins versto\u00dfen hat, kann es durch den Beschluss der Mitgliederversammlung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Ausschlusses Einspruch eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet. Die Entscheidung ist nur zul\u00e4ssig, wenn die erneute Beschlussfassung auf der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung (\u00a7 7 Abs. 2) angegeben ist. F\u00fcr die Best\u00e4tigung des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses sind die Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie dem Schriftf\u00fchrer. Durch die Mitgliederversammlung k\u00f6nnen bis zu drei Beisitzer bestellt werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zul\u00e4ssig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gew\u00e4hlt sind.<\/li>\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Versammlung.<\/li>\n<li>Der Vorstand hat alle Gesch\u00e4fte zu erledigen, die nach der Satzung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,<br \/>\nb) Wahl des Vorstandes,<br \/>\nc) Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, Vereinsausschluss von Mitgliedern und Vereinsaufl\u00f6sung,<br \/>\nd) Zuarbeit f\u00fcr den Vorstand.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss dem Vorstand allgemeine oder einzelfallbezogene Handlungsempfehlungen erteilen und zur F\u00f6rderung des Vereinszwecks Resolutionen verabschieden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung findet statt, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, jedoch zumindest einmal j\u00e4hrlich. Die Mitglieder werden bis sp\u00e4testens drei Wochen vor der Versammlung unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorsitzenden schriftlich eingeladen. Auf Antrag von mindestens einem F\u00fcnftel der Mitglieder hat der Vorsitzende eine Mitgliederversammlung innerhalb angemessener Frist einzuberufen.<\/li>\n<li>Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung k\u00f6nnen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das gilt nicht f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen, die Vereinsaufl\u00f6sung sowie Best\u00e4tigungsbeschl\u00fcsse im Sinne von \u00a7 4 Abs. 5.<\/li>\n<li>Jede satzungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschluss-f\u00e4hig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit, sofern diese Satzung nicht etwas anderes bestimmt. Beschl\u00fcsse werden offen durch Handaufheben getroffen. Die Versammlung kann bestimmen, dass die Beschlussfassung durch geheime schriftliche Stimmabgabe erfolgt. Dies gilt auch f\u00fcr Wahlen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, im Fall der geheimen Stimmabgabe gilt der Antrag als abgelehnt.<\/li>\n<li>Eine \u00c4nderung der Satzung oder der Beschluss der Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<li>Der Mitgliederversammlung sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung \u00fcber die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt einen unabh\u00e4ngigen Rechnungspr\u00fcfer, der weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6rt und auch nicht Angestellter des Vereins sein darf, um die Buchf\u00fchrung einschlie\u00dflich Jahresabschluss zu pr\u00fcfen und \u00fcber das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind Jahresbeitr\u00e4ge und zu Anfang eines jeden Jahres sowie zu Beginn des Eintritts als Mitglied f\u00e4llig. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Beschluss, den Verein aufzul\u00f6sen, ist eine Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss ist nur zul\u00e4ssig, wenn er auf der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung (\u00a7 7 Abs. 2) vorgesehen ist. Der Beschluss \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens darf erst nach Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><i>Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 25.06.2015 in Schwetzingen beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister am 12.08.2015 in Kraft.<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u201eGesundheit und Naturschutz S\u00fcdlicher Odenwald&#8221; \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein Gesundheit und Naturschutz S\u00fcdlicher Odenwald e.V.\u201c Er soll in das Vereinsregister beim Registergericht\/Amtsgericht Darmstadt eingetragen werden. Der Sitz des Vereins ist Sensbachtal. 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